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Abkommen zwischen Österreich und Belarus · Abkommen zwischen Österreich und Belarus über die bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen

§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Belarus

Van krachtOfficiële tekst

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Belarus über die bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen

StF: BGBl. Nr. 692/1996 idF BGBl. III Nr. 10/1998 (DFB) (NR: GP XIX RV 32 AB 99 S. 20. BR: AB 4977 S. 596. )

Die Republik Österreich und die Republik Belarus, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind

–

vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken,

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im Bestreben, den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,

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in der Überzeugung, daß das vorliegende Abkommen über die bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,

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ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,

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im Rahmen der in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,

wie folgt übereingekommen:

Die Notifikationen gemäß Art. 14 Abs. 2 des Abkommens wurden am 31. Jänner 1994 bzw. 16. August 1995 vorgenommen; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 14 Abs. 2 mit 1. November 1995 in Kraft getreten.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.