VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 47a VBGAbgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen
ABSCHNITT II ABSCHNITT römisch zwei Sonderbestimmungen für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst
(1) Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung in Höhe von 54,9 € pro Tag.
(2) Der Vertragslehrperson gebührt für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer eine Abgeltung von 270,1 €.