VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 54b VBGAufwandsentschädigung
Abschnitt III Abschnitt römisch drei Sonderbestimmungen für Vertragslehrer und Vertragsassistenten an Universitäten
Dem Vertragsassistenten gebührt eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt in Hundertsätzen des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung für
1. vollbeschäftigte Vertragsassistenten ............... 3,50 vH,
2. teilbeschäftigte Vertragsassistenten ............... 1,75 vH.