Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

RGV · Reisegebührenvorschrift 1955

§ 51 RGVSpielbankenaufsicht

ABSCHNITT VIII ABSCHNITT römisch acht

Van krachtOfficiële tekst

Die Tagesgebühr der mit der Spielbankenaufsicht betrauten Beamten kann vom Bundesminister für Finanzen abweichend von den Ansätzen des § 13 festgesetzt werden. Bei der Festsetzung der Tagesgebühr ist der Mehraufwand maßgebend, der dem Beamten in Ausübung des Dienstes oder aus Anlaß der Ausübung des Dienstes notwendigerweise entsteht.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 1995-01-01