Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

Abkommen über den Austausch von Kriegsbe · Abkommen über den Austausch von Kriegsbeschädigten zum Zwecke der ärztlichen Behandlung

§ 7 Abkommen über den Austausch von KriegsbeARTIKEL 7

Van krachtOfficiële tekst

Dieses Abkommen wird zur Unterzeichnung durch die Mitglieder des Europarates aufgelegt, der Beitritt kann erfolgen:

1. durch Unterzeichnung ohne Vorbehalt der Ratifikation;

2. durch Unterzeichnung unter Vorbehalt der Ratifikation.

Die Ratifikationsurkunden werden beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt.