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BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

§ 207 BDG 1979Ausschreibungspflicht

5. Unterabschnitt Ausschreibung und Besetzung von Planstellen für leitende Funktionen

Van krachtOfficiële tekst

(1) Der Besetzung einer freien Planstelle für eine leitende Funktion hat ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren voranzugehen.

(2) Leitende Funktionen im Sinne des Abs. 1 sind die

1. einer Schulcluster-Leitung,

2. einer Leiterin oder eines Leiters an Schulen, die mindestens zehn Vollbeschäftigungsäquivalente aufweisen (§ 40a Abs. 17 VBG),

3. einer Abteilungsvorstehung, einer Fachvorstehung und einer Erziehungsleitung.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2026-09-01