BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 207 BDG 1979Ausschreibungspflicht
5. Unterabschnitt Ausschreibung und Besetzung von Planstellen für leitende Funktionen
(1) Der Besetzung einer freien Planstelle für eine leitende Funktion hat ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren voranzugehen.
(2) Leitende Funktionen im Sinne des Abs. 1 sind die
1. einer Schulcluster-Leitung,
2. einer Leiterin oder eines Leiters an Schulen, die mindestens zehn Vollbeschäftigungsäquivalente aufweisen (§ 40a Abs. 17 VBG),
3. einer Abteilungsvorstehung, einer Fachvorstehung und einer Erziehungsleitung.
История изменений
- In Kraft seit 2026-09-01
Ссылается на
- BDG 1979 ст. 40a