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BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

§ 24 BDG 1979Ausbildungsarten und Formen der dienstlichen Ausbildung

1. Unterabschnitt Allgemeines

Van krachtOfficiële tekst

(1) Arten der dienstlichen Ausbildung sind

1. die Grundausbildung,

2. das Management-Training sowie

3. die sonstige dienstliche Weiterbildung und Mitarbeiterqualifizierung.

(2) Die Ausbildung hat in Form von Seminaren, Lehrgängen, e-learning-Systemen, Traineeprogrammen, Schulungen am Arbeitsplatz, praktischen Verwendungen, Selbststudien oder anderen geeigneten Formen zu erfolgen.

(3) Erfolgsnachweise über absolvierte Ausbildungen dürfen nicht für eine Leistungsfeststellung nach dem 7. Abschnitt herangezogen werden.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2003-01-01