Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

DA-G · Diplomatische Akademie-Gesetz

§ 11 DA-G

Van krachtOfficiële tekst

Das Kuratorium ist in folgenden Angelegenheiten zu hören:

1. bei der Festlegung der Lehrpläne für Studien gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und 2,

2. bei der Festlegung von Richtlinien über die Zulassung zu und den Abschluss von Studien sowie über die Feststellung der Studienerfolge gemäß § 4 Abs. 1,

3. bei der Bestellung und Abberufung der Professoren und Professorinnen,

4. bei einer Weiterbestellung oder vorzeitigen Abberufung des Direktors bzw. der Direktorin oder des stellvertretenden Direktors bzw. der stellvertretenden Direktorin.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2021-09-10