BS-V · Bildschirmarbeitsverordnung
§ 8 BS-VErmittlung und Beurteilung
3. Abschnitt Bildschirmarbeit
Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren im Sinne des § 68 Abs. 1 ASchG ist insbesondere festzustellen, ob Bildschirmarbeit im Sinne des § 1 Abs. 4 vorliegt.
Verwijst naar
- BS-V § 1
- BS-V Art. 68