Errichtung eines „Salzburger Festspielfo · Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“
§ 8 Errichtung eines „Salzburger Festspielfo
Der Beschlußfassung der Delegiertenversammlung obliegt:
a) die Entgegennahme des Jahres- und Rechenschaftsberichtes,
b) die Kenntnisnahme des vom Direktorium ausgearbeiteten und vom Kuratorium beschlossenen Jahresvoranschlages und des Programms der Festspiele.