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Errichtung eines „Salzburger Festspielfo · Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“

§ 8 Errichtung eines „Salzburger Festspielfo

ДействуетОфициальный текст

Der Beschlußfassung der Delegiertenversammlung obliegt:

a) die Entgegennahme des Jahres- und Rechenschaftsberichtes,

b) die Kenntnisnahme des vom Direktorium ausgearbeiteten und vom Kuratorium beschlossenen Jahresvoranschlages und des Programms der Festspiele.