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Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit · Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Rumänien)

§ 16 Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit

Artikel XVI Artikel römisch sechzehn

Van krachtOfficiële tekst

Die Vertragschließenden Parteien werden die Fortführung der direkten Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Rundfunk Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Hör- und Sehfunk) und dem rumänischen Rundfunk und Fernsehen ermutigen.