§ 1 Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpe
ARTIKEL 1
Das Fürstentum Monaco wird Vertragspartei des Übereinkommens zum Schutze der Alpen *) in seiner durch das vorliegende Beitrittsprotokoll geänderten Fassung.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 477/1995