Rechte an eingetragenen Schiffen und Sch · Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
§ 31 Rechte an eingetragenen Schiffen und Sch§ 31 Paragraph 31
II. Besondere Vorschriften für die Zwangsversteigerung von eingetragenen Schiffen römisch zwei. Besondere Vorschriften für die Zwangsversteigerung von eingetragenen Schiffen
Unter welchen Voraussetzungen durch eine Schiffshypothek sichergestellte Forderungen durch Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot zu berichtigen sind (§ 223 der Exekutionsordnung), richtet sich nach § 19 Nr. 1 dieses Artikels.
Verwijst naar
- Rechte an eingetragenen Schiffen und Sch § 19
- Rechte an eingetragenen Schiffen und Sch Art. 223