Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

Schifffahrt – Abkommen über die Benützun · Schifffahrt – Abkommen über die Benützung des Hafens von Triest (Italien)

§ 6 Schifffahrt – Abkommen über die BenützunArtikel 6

Van krachtOfficiële tekst

Hinsichtlich des Güterverkehrs zwischen dem Hafen von Triest und über Österreich hinaus gelegenen Ländern werden die Österreichischen Bundesbahnen und die Italienischen Staatsbahnen für ihre Strecken einvernehmlich tarifarische Maßnahmen vereinbaren, die geeignet sind, diesen Verkehr zu erleichtern und auszubauen.