Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

VermG · Vermessungsgesetz

§ 38 VermG

ABSCHNITT IV ABSCHNITT römisch vier Amtshandlungen im Zusammenhang mit dem Grenzkataster

Van krachtOfficiële tekst

(1) Die Erhebung der Benützungsart ist vorzunehmen

1. hinsichtlich einzelner Grundstücke anläßlich jeder Grenzvermessung gemäß § 34 oder auf Antrag der Eigentümer innerhalb eines Jahres nach Antragstellung und

2. hinsichtlich eines Riedes oder einer ganzen Katastralgemeinde von Amts wegen.

(2) Im Falle eines Antrages ist der Eigentümer zur Amtshandlung zu laden.

(3) Die Abgrenzungen der Benützungsarten sind so zu vermessen, daß sie in der Katastralmappe lagerichtig darstellbar sind.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 1975-07-01