BSO · Bodensee-Schiffahrts-Ordnung
§ 603 BSOVerhalten gegenüber Fahrzeugen mit blauem Blinklicht
Abschnitt VI Abschnitt römisch sechs FAHRREGELN
Fahrzeugen, die das blaue Blinklicht nach § 3.12 zeigen, müssen andere Fahrzeuge ausweichen. Sie müssen erforderlichenfalls anhalten.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 1989-01-01
Verwijst naar
- BSO Art. 3.12