Errichtung einer zweiten Notarstelle in · Errichtung einer zweiten Notarstelle in Herzogenburg
§ 0 Errichtung einer zweiten Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Herzogenburg
StF: BGBl. II Nr. 226/2000
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Verwijst naar
- Errichtung einer zweiten Notarstelle in Art. 9