Errichtung einer zweiten Notarstelle in · Errichtung einer zweiten Notarstelle in Herzogenburg
§ 0 Errichtung einer zweiten Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Herzogenburg
StF: BGBl. II Nr. 226/2000
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Ссылается на
- Errichtung einer zweiten Notarstelle in ст. 9