Soziale Sicherheit (IAEO) · Soziale Sicherheit (IAEO)
§ 12 Soziale Sicherheit (IAEO)Artikel 12
Teil IV Teil römisch vier Verschiedene Bestimmungen
Keine Bestimmung dieses Abkommens darf so ausgelegt werden, dass sie eine Einengung der Bestimmungen der Abschnitte 25 und 26 des Amtssitzabkommens darstellt.