Entschädigungsfondsgesetz · Entschädigungsfondsgesetz
§ 26 EntschädigungsfondsgesetzEinzelfallbezogene Prüfung
2. Hauptstück Erbringung von Leistungen
Die Schiedsinstanz prüft Anträge auf Naturalrestitution von öffentlichem Vermögen im Einzelfall.
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2. Hauptstück Erbringung von Leistungen
Die Schiedsinstanz prüft Anträge auf Naturalrestitution von öffentlichem Vermögen im Einzelfall.