Entschädigungsfondsgesetz · Entschädigungsfondsgesetz
§ 25 EntschädigungsfondsgesetzVerbindung zur Historikerkommission
1. Hauptstück Schiedsinstanz für Naturalrestitution
Der Vorsitzende der österreichischen Historikerkommission benennt eine Verbindungsperson zur Schiedsinstanz.