BB-PG · Bundesbahn-Pensionsgesetz
§ 59 BB-PGAnpassung der Betragsgrenzen
Abschnitt X Abschnitt römisch zehn
Die im § 56 Abs. 2 Z 3 angeführten Eurobeträge sind erstmals mit Wirkung ab 1. Jänner 2002 mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG zu vervielfachen.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2002-01-01