Errichtung eines Nationalen Sicherheitsr · Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates
§ 11 Errichtung eines Nationalen SicherheitsrAußer-Kraft-Treten
Mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes treten folgende Rechtsvorschriften außer Kraft:
1. Das Bundesgesetz über die Errichtung eines Rates für Auswärtige Angelegenheiten, BGBl. Nr. 330/1976 ,
2. die Verordnung der Bundesregierung, mit der die Geschäftsordnung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten erlassen wird, BGBl. Nr. 573/1976 ,
3. die Verordnung der Bundesregierung, mit der die Geschäftsordnung des Landesverteidigungsrates erlassen wird, BGBl. Nr. 251/1991 .