§ 53 WG 2001Unbefugtes Tragen der Uniform
4. Hauptstück Strafbestimmungen
Wer dem § 35 über das Tragen der Uniform zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 € zu bestrafen.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2002-01-01