Gehaltskassengesetz 2002 · Gehaltskassengesetz 2002
§ 25 Gehaltskassengesetz 2002Anrechnungsbescheide
1. Abschnitt Bemessung und Auszahlung der Bezüge
Über die Anrechnung von Dienstzeiten anlässlich der ersten Anmeldung zur Gehaltskasse und über die Anrechnung von Dienstzeiten für die Vorrückung in höhere Bezüge hat die Gehaltskasse Bescheide zu erlassen.