AT · San-AV
Sanitäter-Ausbildungsverordnung
Inhoud
- § 0
- 1. Abschnitt Ausbildung – Allgemeines
- § 1 Allgemeines
- § 2 Ausbildungsziele
- § 3 Didaktische Grundsätze
- § 4 Fachspezifische und organisatorische Leitung
- § 5 Medizinisch-wissenschaftliche Leitung
- § 6 Lehrkräfte
- § 7 Lehrtätigkeit
- § 8 Räumliche und sachliche Ausstattung
- § 9 Modulordnung
- § 10 Ausbildungszeit
- 2. Abschnitt Ausbildung zum Rettungssanitäter (RS)
- § 11 Ausbildungsablauf – RS
- § 12 Teilnahmeverpflichtung – RS
- § 13 Theoretische Ausbildung – RS
- § 14 Durchführung der theoretischen Ausbildung – RS
- § 15 Zwischenprüfung – RS
- § 16 Inhalt der Zwischenprüfung – RS
- § 17 Wiederholen der Zwischenprüfung und Ausscheiden aus der Ausbildung – RS
- § 18 Nichtantreten zur Zwischen- oder Wiederholungsprüfung – RS
- § 19 Praktische Ausbildung – RS
- § 20 Durchführung der praktischen Ausbildung – RS
- § 21 Beurteilung der praktischen Ausbildung – RS
- § 22 Wiederholen der praktischen Ausbildung – RS
- § 23 Kommissionelle Abschlussprüfung – RS
- § 24 Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung – RS
- § 25 Inhalt der kommissionellen Abschlussprüfung – RS
- § 26 Ablauf der kommissionellen Abschlussprüfung – RS
- § 27
- § 28 Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung – RS
- § 29 Gesamtbeurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung – RS
- § 30 Abschlussprüfungsprotokoll – RS
- § 31 Wiederholen der kommissionellen Abschlussprüfung – RS
- § 32 Nichtantreten zur kommissionellen Abschlussprüfung – RS
- § 33 Wiederholen der Ausbildung und Ausscheiden aus der Ausbildung – RS
- § 34 Zeugnis und Ausbildungsbestätigung – RS
- 3. Abschnitt Verkürzte Ausbildungen zum Rettungssanitäter (RS)
- § 35 Allgemeines
- § 36 Verkürzte Ausbildung für Mediziner – RS
- § 37 Verkürzte Ausbildung für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe – RS
- § 38 Anrechnung von Sonderaus- und Weiterbildungen – RS
- § 39 Zwischenprüfung – Verkürzte Ausbildung – RS
- 4. Abschnitt Ausbildung zum Notfallsanitäter (NFS)
- § 40 Zulassung zur Ausbildung – NFS
- § 41 Ausbildungsablauf – NFS
- § 42 Teilnahmeverpflichtung – NFS
- § 43 Theoretische Ausbildung – NFS
- § 44 Durchführung der theoretischen Ausbildung – NFS
- § 45 Praktische Ausbildung – NFS
- § 46 Durchführung der praktischen Ausbildung – NFS
- § 47 Beurteilung der praktischen Ausbildung – NFS
- § 48 Wiederholen der praktischen Ausbildung – NFS
- § 49 Krankenanstaltenpraktikum – NFS
- § 50 Durchführung des Krankenanstaltenpraktikums – NFS
- § 51 Kommissionelle Abschlussprüfung – NFS
- § 52 Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung – NFS
- § 53 Inhalt der kommissionellen Abschlussprüfung – NFS
- § 54 Ablauf der kommissionellen Abschlussprüfung – NFS
- § 55
- § 56 Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung – NFS
- § 57 Gesamtbeurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung – NFS
- § 58 Abschlussprüfungsprotokoll – NFS
- § 59 Wiederholen der kommissionellen Abschlussprüfung – NFS
- § 60 Nichtantreten zur kommissionellen Abschlussprüfung – NFS
- § 61 Wiederholen der Ausbildung und Ausscheiden aus der Ausbildung – NFS
- § 62 Zeugnis und Ausbildungsbestätigung – NFS
- 5. Abschnitt Ausbildungen in den allgemeinen Notfallkompetenzen
- § 63 Zulassung zu Ausbildungen in den allgemeinen Notfallkompetenzen
- § 64 Ausbildungsabläufe – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 65 Teilnahmeverpflichtung – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 66 Theoretische Ausbildungen – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 67 Durchführung der theoretischen Ausbildungen – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 68 Krankenanstaltenpraktikum – Venenzugang und Infusion
- § 69 Durchführung des Krankenanstaltenpraktikums – Venenzugang und Infusion
- § 70 Kommissionelle Abschlussprüfungen – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 71 Zulassung zu den kommissionellen Abschlussprüfungen – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 72 Inhalte der kommissionellen Abschlussprüfungen – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 73 Abläufe der kommissionellen Abschlussprüfungen – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 74
- § 75 Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfungen – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 76 Abschlussprüfungsprotokolle – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 77 Wiederholen der kommissionellen Abschlussprüfungen – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 78 Nichtantreten zu kommissionellen Abschlussprüfungen – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 79 Ausscheiden aus der Ausbildung – allgemeine Notfallkompetenzen
- § 80 Zeugnis, Ausbildungsbestätigung und Eintragung in den Fortbildungspass – allgemeine Notfallkompetenzen
- 6. Abschnitt Ausbildung in der besonderen Notfallkompetenz – Beatmung und Intubation
- § 81 Zulassung zur Ausbildung in der besonderen Notfallkompetenz – Beatmung und Intubation
- § 82 Ausbildungsablauf – Beatmung und Intubation
- § 83 Teilnahmeverpflichtung – Beatmung und Intubation
- § 84 Theoretische Ausbildung – Beatmung und Intubation
- § 85 Durchführung der theoretischen Ausbildung – Beatmung und Intubation
- § 86 Krankenanstaltenpraktikum – Beatmung und Intubation
- § 87 Durchführung des Krankenanstaltenpraktikums – Beatmung und Intubation
- § 88 Kommissionelle Abschlussprüfung – Beatmung und Intubation
- § 89 Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung – Beatmung und Intubation
- § 90 Inhalt der kommissionellen Abschlussprüfung – Beatmung und Intubation
- § 91 Ablauf der kommissionellen Abschlussprüfung – Beatmung und Intubation
- § 92
- § 93 Beurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung – Beatmung und Intubation
- § 94 Abschlussprüfungsprotokoll – Beatmung und Intubation
- § 95 Wiederholen der kommissionellen Abschlussprüfung – Beatmung und Intubation
- § 96 Nichtantreten zur kommissionellen Abschlussprüfung – Beatmung und Intubation
- § 97 Ausscheiden aus der Ausbildung – Beatmung und Intubation
- § 98 Zeugnis, Ausbildungsbestätigung und Eintragung in den Fortbildungspass – Beatmung und Intubation
- 7. Abschnitt Ausbildung im Berufsmodul
- § 99 Ausbildungsablauf – Berufsmodul
- § 100 Teilnahmeverpflichtung – Berufsmodul
- § 101 Theoretische Ausbildung – Berufsmodul
- § 102 Durchführung der theoretischen Ausbildung – Berufsmodul
- § 103 Abschlussprüfung – Berufsmodul
- § 104 Gesamtbeurteilung der Abschlussprüfung – Berufsmodul
- § 105 Abschlussprüfungsprotokoll – Berufsmodul
- § 106 Wiederholen der Abschlussprüfung – Berufsmodul
- § 107 Nichtantreten zur Abschlussprüfung – Berufsmodul
- § 108 Ausscheiden aus der Ausbildung – Berufsmodul
- § 109 Zeugnis und Ausbildungsbestätigung – Berufsmodul
- § 110 Verkürzte Ausbildung für Mediziner – Berufsmodul
- § 111 Gleichachtung – Berufsmodul
- 8. Abschnitt Nostrifikation
- § 112 Allgemeines
- § 113 Ergänzungsausbildung
- § 114 Wiederholen einer Ergänzungsprüfung oder eines Praktikums und Abbruch der Ergänzungsausbildung
- § 115 Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung
- 9. Abschnitt Kompensationsmaßnahmen – EWR
- § 116 Allgemeines
- § 117 Anpassungslehrgang
- § 118 Eignungsprüfung
- § 119 Wiederholen des Anpassungslehrganges oder der Eignungsprüfung
- § 120 Bestätigung über den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung
- 10. Abschnitt Erfolgskontrolle im Rahmen der Fortbildung gemäß § 26 Abs. 2 Z 1 SanG
- § 121 Ablauf und Inhalt
- 11. Abschnitt Übergangsbestimmungen
- § 122 Übergangsbestimmungen