Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

Internationales Übereinkommen gegen Dopi · Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport

§ 7 Internationales Übereinkommen gegen Dopi

Artikel 7 – Innerstaatliche Koordinierung

Van krachtOfficiële tekst

Die Vertragsstaaten stellen die Anwendung dieses Übereinkommens insbesondere durch innerstaatliche Koordinierung sicher. Um ihren Verpflichtungen aus dem Übereinkommen nachzukommen, können sich die Vertragsstaaten auf Anti-Doping-Organisationen wie auch auf für den Sport zuständige Stellen und Sportorganisationen stützen.