Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

RLV 2013 · Rechnungslegungsverordnung 2013

§ 13 RLV 2013Anhangsangaben zu den Abschlussrechnungen

3. Abschnitt Anhangsangaben

Van krachtOfficiële tekst

Ist erstmals für die Rechnungslegung des Finanzjahres 2013 anzuwenden (vgl. § 38 Abs. 1).

Den Abschlussrechnungen sind die in den §§ 14 bis 33 genannten Nachweise beizulegen. Die Angaben sind für das darzustellende Finanzjahr sowie für das vorangegangene Finanzjahr zu machen.