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VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016

§ 330 VAG 2016Verletzung des Bezeichnungsschutzes

13. Hauptstück Strafbestimmungen

Van krachtOfficiële tekst

Wer, ohne hiezu berechtigt zu sein, die Bezeichnung „Versicherung“, „Versicherer“, „Assekuranz“ sowie jede Übersetzung in einer anderen Sprache oder eine Bezeichnung, in der eines dieser Wörter enthalten ist, entgegen § 287 führt, begeht, wenn dadurch Verwechslungsgefahr besteht, eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit einer Geldstrafe bis zu 60 000 Euro zu bestrafen.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2016-01-01