VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 330 VAG 2016Verletzung des Bezeichnungsschutzes
13. Hauptstück Strafbestimmungen
Wer, ohne hiezu berechtigt zu sein, die Bezeichnung „Versicherung“, „Versicherer“, „Assekuranz“ sowie jede Übersetzung in einer anderen Sprache oder eine Bezeichnung, in der eines dieser Wörter enthalten ist, entgegen § 287 führt, begeht, wenn dadurch Verwechslungsgefahr besteht, eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit einer Geldstrafe bis zu 60 000 Euro zu bestrafen.
История изменений
- In Kraft seit 2016-01-01