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Amtssitz – Organisation für Sicherheit u · Amtssitz – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Österreich

§ 42 Amtssitz – Organisation für Sicherheit uAbschnitt 42

Artikel XIX Artikel römisch neunzehn Allgemeine Bestimmungen

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Die Auslegung dieses Abkommens hat im Lichte seines vorrangigen Zwecks zu erfolgen, der darin besteht, die OSZE in die Lage zu versetzen, an ihrem Amtssitz in Österreich den ihr gestellten Aufgaben voll und ganz nachzukommen, sowie ihre Rollen und ihre Mandate zu erfüllen.