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Protokoll von Nagoya über den Zugang zu · Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

§ 31 Protokoll von Nagoya über den Zugang zu Bewertung und Überprüfung

Artikel 31

Van krachtOfficiële tekst

Die Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien dieses Protokolls dient, bewertet vier Jahre nach Inkrafttreten dieses Protokolls und danach in Zeitabständen, die von ihr festzulegen sind, dieWirksamkeit dieses Protokolls.