Muth-AV 2019 · Musiktherapie-Ausbildungsverordnung 2019
§ 17 Muth-AV 2019Inkrafttreten
6. Abschnitt
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2019 in Kraft.
(2) Für alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung gemäß Abs. 1 an einer österreichischen Universität oder einer österreichischen Fachhochschule bestehenden Bachelorstudiengänge der Musiktherapie, Fachhochschul-Bachelorstudiengänge der Musiktherapie, Diplomstudien der Musiktherapie, Fachhochschul-Diplomstudiengänge der Musiktherapie, Masterstudien der Musiktherapie und Fachhochschul-Masterstudiengänge der Musiktherapie tritt diese Verordnung mit 1. Jänner 2024 in Kraft.