§ 18 KonsGMandatsbescheide (zu § 57 AVG) Mandatsbescheide (zu Paragraph 57, AVG)
Zweiter Teil Behördliches Verfahren der Vertretungsbehörden
Die Vertretungsbehörden sind auch im Verfahren zur Erteilung von Einreisetiteln berechtigt, einen Bescheid ohne vorausgegangenes Ermittlungsverfahren zu erlassen.