§ 33 Meldeverordnung ZABIL 1/2022 der OesterrMeldeperiode
7. Abschnitt Wertpapierdepots Ausland, Eigenverwahrung und Kryptoanlagen
Die Meldung ist quartalsweise spätestens bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats zu legen. Der Meldestichtag ist der letzte Tag des jeweiligen Quartals.