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Metallbearbeitung-Ausbildungsordnung · Metallbearbeitung-Ausbildungsordnung

§ 8 Metallbearbeitung-AusbildungsordnungFachzeichnen

Theoretische Prüfung

Van krachtOfficiële tekst

(1) Die zur Lehrabschlussprüfung antretende Person hat eine Fertigungszeichnung eines mechanischen Werkstückes zu erstellen.

(2) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:

1. fachliche Richtigkeit,

2. Vollständigkeit.

(3) Die Aufgabe ist so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 60 Minuten bearbeitet werden kann. Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2024-01-01