Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

§ 138 GSP-AVFördergegenstände

8. Abschnitt Bündelung des Angebots (47-07)

Van krachtOfficiële tekst

Für die Förderung kommen der Erwerb von Unternehmen und die Unternehmensbeteiligung aus dem Obst- und Gemüsesektor zur Förderung von Zusammenschlüssen und Kooperationen, insbesondere zum Zweck ausgelagerte Aktivitäten in die direkte Abwicklung der Erzeugerorganisation einzugliedern, in Betracht. Dabei kann es sich auch um den Erwerb von weiteren Unternehmensanteilen von Tochtergesellschaften zur Erlangung eines 90% Anteils handeln.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2023-01-01