Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

LF-BRWO · Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung

§ 36 LF-BRWONichtigkeit der Wahl

Abschnitt 1 Betriebsrat

Van krachtOfficiële tekst

Die Nichtigkeit der Wahl kann bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses jederzeit auch durch Klage auf Feststellung beim Arbeits- und Sozialgericht geltend gemacht werden. Das Urteil des Arbeits- und Gerichts über die Nichtigkeit der Wahl hat bindende Wirkung.