Abkommen über eine strategische Partners · Abkommen über eine strategische Partnerschaft EU – Japan
§ 19 Abkommen über eine strategische PartnersSteuern
ARTIKEL 19
Zur Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich sind die Vertragsparteien bestrebt, die Zusammenarbeit im Einklang mit den international geltenden Steuernormen zu verbessern, insbesondere, indem sie Drittländer dazu ermutigen, die Transparenz zu erhöhen, den Informationsaustausch zu gewährleisten und schädliche Steuerpraktiken zu beseitigen.