Abkommen über eine strategische Partners · Abkommen über eine strategische Partnerschaft EU – Japan
§ 20 Abkommen über eine strategische PartnersTourismus
ARTIKEL 20
Die Vertragsparteien intensivieren die Zusammenarbeit im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusbranche, die einen Beitrag zu Wirtschaftswachstum, kulturellem Austausch und Kontakten zwischen den Menschen leisten kann.