UFG-AE · Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende
§ 10 UFG-AEClearingstelle
1. Abschnitt Unterstützungsfonds für Alleinerziehende
Zur Behandlung von Beschwerden gegen ablehnende Entscheidungen und Entscheidungen über die Rückforderung von Zuwendungen wird im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Clearingstelle eingerichtet.