Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-V · Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung
§ 6 Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-VGesundheitsgespräch
2. Abschnitt Untersuchungsprogramm für Schwangere
Ab der 14. bis spätestens in der 20. Schwangerschaftswoche ist ein Gesundheitsgespräch wahlweise durch Hebammen, Ärztinnen / Ärzte der Allgemeinmedizin bzw. Fachärztinnen / Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin gemäß Anlage A vorgesehen. Das Gesundheitsgespräch kann erst nach Durchführung einer ärztlichen Untersuchung der Schwangeren gemäß § 3 Abs. 2 oder bei verspätet festgestellter Schwangerschaft gemäß § 3 Abs. 3 erfolgen.