29. BImSchV · Neunundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
29. BImSchV Art. 5Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
29. BImSchV · Neunundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.