EEG 2023 · Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
EEG 2023 Art. 53bVerringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen
Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen
Der anzulegende Wert für Strom, für den dem Anlagenbetreiber ein Regionalnachweis ausgestellt worden ist, verringert sich bei Anlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt ist, um 0,1 Cent pro Kilowattstunde.