EEG 2023 · Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
EEG 2023 Art. 53cVerringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung
Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen
Der anzulegende Wert verringert sich für Strom, der durch ein Netz durchgeleitet wird und der von der Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz befreit ist, um die Höhe der pro Kilowattstunde gewährten Stromsteuerbefreiung.