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GBPolVDVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

GBPolVDVDV Art. 17Dauer und Gliederung des Studiums

Abschnitt 3 Studienordnung

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(1) Das Studium besteht aus Fachstudienzeiten und berufspraktischen Studienzeiten.

(2) Die Fachstudienzeiten bestehen aus den Studienabschnitten 1.

Grundstudium (sechs Monate),

2.

Hauptstudium I (vier Monate),

3.

Hauptstudium II (vier Monate) und

4.

Hauptstudium III (vier Monate).

(3) Die berufspraktischen Studienzeiten bestehen aus den Studienabschnitten 1.

Basisausbildung (vier Monate),

2.

praxisbezogene Lehrveranstaltung I (drei Monate),

3.

praxisbezogene Lehrveranstaltung II (zwei Monate),

4.

praktische Verwendung I (drei Monate),

5.

praktische Verwendung II (zwei Monate) und

6.

praktische Verwendung III (vier Monate).

(4) Die Studienabschnitte bestehen aus folgenden interdisziplinären Modulen: Studienabschnitt

Modulnummer

Modulbezeichnung

Basisausbildung

1

Polizei und Bürgerinnen und Bürger

2

Grundlagen des polizeilichen Handelns

3

Polizeitraining

Grundstudium

4

Rolle der Bundesbeamtinnen und -beamten im freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat

5

Nationale und internationale Aufgaben der Polizei

6

Grundlagen des öffentlichen Dienstes

7

Grundlagen des Verwaltungshandelns

Praxisbezogene Lehrveranstaltung I

8

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im Kontroll- und Streifendienst

Praktische Verwendung I

9

Verwendung als Polizeivollzugsbeamtin oder -beamter im Kontroll- und Streifendienst

Hauptstudium I

10

Wissenschaftliche Grundlagen der Polizeiarbeit

11

Bundespolizeiliche Spektren der Prävention und Repression I: Kontrolltätigkeiten und Fahndungsmaßnahmen

Praxisbezogene Lehrveranstaltung II

12

Vorbereitung auf die Verwendung als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter und als Gruppenführerin oder Gruppenführer

Praktische Verwendung II

13

Verwendung als Polizeivollzugsbeamtin oder -beamter im Kontroll- und Streifendienst

Hauptstudium II

14

Bundespolizeiliche Spektren der Prävention und Repression II: Überwachungsmaßnahmen und Ermittlungstätigkeiten

15

Polizeiführung

Praktische Verwendung III

16

Verwendung als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter und als Gruppenführerin oder Gruppenführer

Hauptstudium III

17

Polizeiarbeit auf internationaler Ebene

18

Polizeiarbeit in besonderen Einsatzsituationen

Studienabschnittübergreifende Module

19

Diplomarbeit (während der Module 15 bis 17)

20

Polizeitraining (während der Module 10 bis 18)

(5) Den Studienverlauf sowie die Inhalte und die Ausgestaltung der Module legt die Hochschule im Modulhandbuch fest.

(6) Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen des Studiums ist für die Studierenden verpflichtend.