2. DV LuftBO Art. 13Positionierung
Abschnitt 5 Blockzeit, Positionierung, Bereitschaftszeit
Die für die Positionierung aufgewendete Zeit gilt als Dienstzeit. Die Positionierung nach dem Ende der Ruhezeit, aber vor dem Dienst an Bord gilt als Teil der Flugdienstzeit, wird aber nicht als Flugabschnitt gezählt.