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Staatsvertrag von St. Germain (Übereinko · Staatsvertrag von St. Germain (Übereinkommen Jugoslawien)

§ 30 Staatsvertrag von St. Germain (Übereinko

Schlußbestimmungen.

ДействуетОфициальный текст

Artikel XXX. Die Ratifikation dieses Übereinkommens erfolgt durch Austausch diplomatischer Noten.

Das Übereinkommen tritt am Tage des Austausches dieser Noten in Kraft.

Urkund dessen haben die beiderseitigen Delegierten das Übereinkommen in doppelter Ausfertigung, und zwar in deutscher und serbo-kroatischer Sprache unterzeichnet.

Geschehen zu Wien, den 26. Juni 1923.